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   LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06   

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https://dejure.org/2007,6893
LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06 (https://dejure.org/2007,6893)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2007 - 11 Sa 614/06 (https://dejure.org/2007,6893)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 11 Sa 614/06 (https://dejure.org/2007,6893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds an einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 82 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 99 BetrVG; § 5 Abs. 1 EFZG
    Mitwirkung von Mitgliedern des Betriebsrates bzw. Personalausschusses an Personalgesprächen außerhalb mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers ; Vorrang des Persönlichkeitsrechtes vor den kollektivrechtlich vorgesehenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung von Mitgliedern des Betriebsrates bzw. Personalausschusses an Personalgesprächen außerhalb mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers ; Vorrang des Persönlichkeitsrechtes vor den kollektivrechtlich vorgesehenen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 82 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; BetrVG § 82 Abs. 1
    Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Personalgesprächen - keine Überlassung der vollständigen Personalakte an Betriebsrat außerhalb mitbestimmungspflichtigter Vorgänge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1314 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 585
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Auch die Ausgestaltung der vertraglichen Leistungspflichten und die Rechte des Arbeitgebers bei deren Verletzung unterliegen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates; das gilt etwa für die Erteilung einer Abmahnung (BAG vom 17.10.89 - 1 ABR 100/88 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 12; Richardi/ Thüsing BetrVG 10. Aufl. § 87 Rn. 228 f).

    Betriebsbußen können als zusätzliche Sanktion auf kollektivrechtlicher Grundlage ausgestaltet werden (BAG vom 17.10.89 aaO; Richardi/Thüsing aaO. ).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Innerhalb des vom Kläger umfassend gestellten Antrages lassen sich auch nicht nach abstrakten Kriterien einzelne Fallgruppen bilden, in denen das Persönlichkeitsrecht des Klägers sich zwingend durchsetzt (vgl. BAG vom 16.11.04 - 1 ABR 53/03 - AP § 2 BetrVG 1972 Nr. 3).

    Wie auch bezüglich des Antrages zu 1) lassen sich Innerhalb des vom Kläger umfassend gestellten Antrages nicht nach abstrakten Kriterien einzelne Fallgruppen bilden, in denen das Persönlichkeitsrecht des Klägers sich zwingend durchsetzt (vgl. BAG vom 16.11.04 aaO.).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Die Informationsverpflichtung bezieht sich auch auf Umstände und Tatsachen, die sich aus der Personalakte des betreffenden Arbeitnehmers ergeben können (BAG vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 - AP § 92 ArbGG 1979 Nr. 5).

    Jedenfalls einen Anspruch auf Vorlage der ganzen Personalakte hat der Betriebsrat nicht (BAG vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 aaO.; LAG Frankfurt vom 22.4.1984 - 4 TaBV 93/83 - NZA 85, 97).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    So wird von der Rechtsprechung zu § 99 BetrVG immer wieder betont, dass Mitbestimmungsrechte etwa nicht dazu dienen, einzelne Vertragsbedingungen zu kontrollieren (etwa BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 121).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Wie bei der Frage der Einsichtnahme in die Personalakte (unten II.) hat insofern eine Abwägung zwischen den kollektivrechtlich vorgesehenen Beteiligungsrechten des Betriebsrates und dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des Persönlichkeitsrechtes des einzelnen Arbeitnehmers (Recht auf informationelle Selbstbestimmung - grundlegend BVerfG vom 15.212.1983 - NJW 84, 419) stattzufinden.
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Maßgeblich für eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und berechtigten Interessen ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (etwa BAG vom 4.4.1990 - 5 AZR 299/89 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 21).
  • BVerfG, 14.10.1976 - 1 BvR 19/73

    Verfassungsbeschwerde zur Umgehung des Normenkontrollverfahrens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Innerhalb des vom Kläger umfassend gestellten Antrages lassen sich auch nicht nach abstrakten Kriterien einzelne Fallgruppen bilden, in denen das Persönlichkeitsrecht des Klägers sich zwingend durchsetzt (vgl. BAG vom 16.11.04 - 1 ABR 53/03 - AP § 2 BetrVG 1972 Nr. 3).
  • LAG Hessen, 22.05.1984 - 4 TaBV 93/83
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 11 Sa 614/06
    Jedenfalls einen Anspruch auf Vorlage der ganzen Personalakte hat der Betriebsrat nicht (BAG vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 aaO.; LAG Frankfurt vom 22.4.1984 - 4 TaBV 93/83 - NZA 85, 97).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Wenn das Bundesarbeitsgericht selbst im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats (unter anderem aus § 80 BetrVG) zu Recht schon seit langer Zeit und in mittelbarer Ableitung aus § 83 BetrVG die Ansicht vertritt, dass Betriebsräte in der Regel keinen Anspruch auf Vorlage der gesamten Personalakte eines Arbeitnehmers haben (BAG vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87, juris, Rz. 38; ebenso LAG Niedersachsen vom 22.01.2007 - 11 Sa 614/06, juris, Rz. 36), muss dies im Rahmen der hier zu erörternden Problematik erst recht gelten.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des

    Das erscheint aber nicht bedeutsam, weil dem Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG so oder so umfassende Informationsrechte zu den persönlichen Verhältnissen der Mitarbeiter zur Absicherung seiner aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG folgenden Überwachungspflichten zustehen, die im Einzelfall Vorrang vor einem Vertraulichkeitsinteresse des Arbeitnehmers genießen (vgl. etwa LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.2007 - 11 Sa 614/06, NZA-RR 2007, 585).
  • ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16

    Betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsaufgabe des Betriebsrats -

    Das gilt auch dann, wenn die schwangere Arbeitnehmerin die Weitergabe der Information an den Betriebsrat untersagt (Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 80, Rn. 61; so auch: Schmiegel in Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeldgesetz und Elternzeitgesetz, 1. Aufl., § 5 MuSchG, Rn. 36; GK-Weber,§ 80, Rn. 78; LAG Niedersachen 22.01.2007, Az. 11 Sa 614/06, Rn. 34, zitiert nach juris; a. A. ErfK/Schlachter, 17. Aufl., § 5 MuSchG, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - 3d A 177/17
    vgl. Nds. LAG, Urteil vom 22. Januar 2007 - 11 Sa 614/06 -, juris Rn. 26 ff.
  • ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12

    Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte

    Maßgeblich für eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und berechtigten Interessen ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (etwa BAG vom 4.4.1990 - 5 AZR 299/89 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 21; LAG Niedersachsen - 22.01.2007 -11 Sa 614/06).
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